Die geänderte AV Mustervorschriften schließt seit dem 4. Februar 2014 bei der Zugrundelegung der MBeVO beim Treffen von Ermessensentscheidungen gemäß § 52 BauO Bln den Fall der Beherbergung in Ferienwohnungen ein. Mehr Informationen finden Sie hier
Die geänderte AV Mustervorschriften schließt seit dem 4. Februar 2014 bei der Zugrundelegung der MBeVO beim Treffen von Ermessensentscheidungen gemäß § 52 BauO Bln den Fall der Beherbergung in Ferienwohnungen ein. Mehr Informationen finden Sie hier